Betriebsanlagengenehmigung
Damit alles rechtlich abgesichert ist bedarf es besonders bei Gründerbetrieben eine Betriebsanlagengenehmigung, die das allgemeine Geschäftsgeschehen inklusive Emissionen gegenüber Anrainern und Umwelt bewilligt. Auch kann es während einer Betriebslaufzeit zu Änderungen an der Betriebsanlage kommen, die wiederum neu bewilligt werden müssen.
Dieser Umstand bringt Behördengänge und Auseinandersetzungen mit sich, die Culinarius gerne für Sie übernimmt. Mit uns erreichen Sie Ihr Ziel und haben stets einen neutralen Partner an der Seite, den Sie um Rat fragen können.